Matratzen & Betten | aus Gutachter Sicht
Sachverständige Beurteilung - Bewertung - Prüfung
Beurteilung von Betten und Matratzen aus Sachverständiger Sicht
Meist können Betten und Matratzen ohne Beeinträchtigungen genutzt werden. Gelegentlich kommt es durch Gebrauch, Qualität oder Material-Beschaffenheiten zu Einschränkungen oder Schwierigkeiten – diese können zu Streitfällen auch bis zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Als Matratzengutachter oder besser gesagt Sachverständiger für Betten und Matratzen begutachte ich alle Arten von Betten beispielsweise Boxspringbetten und alle Gattungen von Matratzen. Dabei kann es auch um die Gebrauchseigenschaften der Liegefläche gehen.
Nun zeigt sich im Matratzen-Alltag oft, dass zwischen den Erwartungen des Käufer bzw. Kunden und den „Nehmerqualitäten“ von beispielsweise Polsterbetten doch recht deutliche Unterschiede existieren.
Diffizile Probleme bei Boxspringbetten und Matratzen
Ob „orthopädische“ Schlafsysteme oder vermeintliche „Testsieger“ Matratzen:
Der Informations-Wirrwarr hinsichtlich einer „besten“ Schlafunterlage, der „idealen“ Liegezone oder dem „perfekten“ Härtegrad sind regelrechte Dauerbrenner und stellen für die Verbraucher oft keine konkrete Orientierungshilfen dar.
Nicht selten kommt es daher bei Boxspringbetten und Matratzen zu Beanstandungen diffiziler Art.
Klarheit durch neutrale und objektive Expertise
Klarheit, ob eine berechtigte oder unberechtigte Beanstandung vorliegt kann eine neutrale und objektive Expertise des Matratzen-Sachverständigen bringen.
Untersuchungen | Prüfungen nach RAL | DIN | EN
In zertifizierten Prüflaboren können Betten und Matratzen auf normative Anforderungen hin überprüft werden.
Im Labor kann beispielsweise die Strapazierfähigkeit einer Matratze nachgestellt werden. Die Anforderungen werden gemäß deutscher, europäischer und internationaler Normung (DIN, EN, RAL-GZ430) überprüft.
Es können alle Bettentypen wie Boxspringbetten mit Topper, auch Polsterbetten, einzelne Bettgestelle oder Metallbetten und Betten mit Kopf- und Fußteilverstellung (manuell oder elektrisch) überprüft werden.
Ebenso können alle Arten von Matratzen wie beispielsweise Kaltschaum-, Tonnentaschenfederkern-, Bonellfederkern-, Latex- und Gelschaummatratzen samt Unterfederungen, Federholzrahmen, Lattenroste verstellbar oder fest, geprüft werden.
Selbstverständlich können dabei die Beschaffenheitskriterien von Schaumstoffen (Schäumen) und von Unterfederungen (beispielsweise von Federkernen) und der Matratzenbezug untersucht werden.
Weiter können die allgemeinen Anforderungen an Liegeflächen, Härtegrade oder die Maßhaltigkeit von Matratzen und Betten, die angemessene Körperunterstützung und eine mögliche Mulden- oder Kuhlenbildung beurteilt werden.
Daneben sind die Strapazierfähigkeit, die Dauerhaltbarkeit und die Überprüfung auf schädliche Emissionen (Schadstoffe) und Geruch, ebenfalls wichtige Kriterien.
Werden Sie bei einer Reklamation im Stich gelassen?
Als Sachverständiger / Gutachter für Betten, Polsterbetten, Boxspringbetten und Matratzen beherrsche ich es, komplexe Aufgabenstellungen und Problemfälle zu bearbeiten und in unparteiisch fachlich fundierten Expertisen darzulegen.
Profitieren Sie von meiner Objektivität & Erfahrung und erhalten Sie eine fundierte Analyse.
Erfahren Sie wichtige Details über die verschiedenen Arten und Möglichkeiten von Sachverständigengutachten:
- Sachverständigengutachten (allgemein)
- Gerichtsgutachten
- Schiedsgutachten (zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten)
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- Versicherungsgutachten (Schadensfeststellung und Analyse)
- Private Möbelgutachten (öffentliche & private Auftraggeber)
Auf meine besondere Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit ist Verlass.
Stefan Scheuermann
Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aschaffenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Personenzertifizierter Sachverständiger gemäß DIN EN ISO/IEC 17024:2012
- Industriell gefertigte Möbel
- Einbauküchen
- Polstermöbel
- Matratzen
63801 Kleinostheim (Aschaffenburg)
Niederlassung Hessen: IHK Frankfurt am Main
Niederlassung Bayern: IHK Nürnberg
Zentrale Rufnummer: 0 60 27 - 405 148 0
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