Schiedsgutachten und Schiedsvertrag

Außergerichtliche Streitbeilegung bei Möbeln und Einbauküchen

Gerade bei Auseinandersetzungen im Bereich Möbel, Einbauküchen, Polstermöbel und Matratzen stellt das Schiedsgutachten eine sachliche und effiziente Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren dar.

Schiedsgutachten Möbel Einbauküchen

Was ist ein Schiedsgutachten?

Ein Schiedsgutachten ist eine vertraglich vereinbarte sachverständige Feststellung, bei der ein neutraler Sachverständiger einen technischen Sachverhalt bewertet.

Die Entscheidung betrifft ausschließlich fachlich-technische Fragen (z. B. Ausführung, Konstruktion, Maßhaltigkeit, Gebrauchstauglichkeit).

Eine rechtliche Würdigung erfolgt nicht.

Das Ergebnis ist für die Parteien bindend, sofern keine offensichtlichen Unrichtigkeiten oder methodischen Fehler vorliegen.

Was ist ein Schiedsvertrag?

Der Schiedsvertrag ist die zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines Schiedsgutachtens.

In ihm wird insbesondere geregelt:

  • dass ein Schiedsgutachten eingeholt wird
  • welche Person als Sachverständiger tätig wird
  • welche konkreten Fragestellungen zu prüfen sind
  • dass das Gutachtenergebnis verbindlich anerkannt wird

Ohne eine solche Vereinbarung kann kein Schiedsgutachten erstellt werden.

Leistungen Sachverständigen Büro Scheuermann

Abgrenzung zum Gerichtsgutachten

Ein Schiedsgutachten:

  • ist außergerichtlich
  • beruht auf einer privatrechtlichen Vereinbarung
  • dient der sachlichen Klärung zwischen den Parteien
  • vermeidet regelmäßig ein gerichtliches Verfahren

Ein Gerichtsgutachten hingegen:

  • wird ausschließlich durch ein Gericht beauftragt
  • unterliegt der Zivilprozessordnung
  • ist Bestandteil eines laufenden Gerichtsverfahrens

Wann ist ein Schiedsgutachten sinnvoll?

Ein Schiedsgutachten ist insbesondere geeignet bei:

  • Streitigkeiten über Beanstandungen an Möbeln, Polstermöbel, Matratzen oder Einbauküchen
  • Konflikten zwischen Käufer und Verkäufer
  • Auseinandersetzungen mit Montage- oder Handwerksbetrieben
  • Fällen, in denen eine sachliche und zügige Klärung angestrebt wird
  • Situationen mit Eskalationspotenzial, bei denen eine Deeskalation gewünscht ist

Ablauf eines Schiedsgutachtens

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  1. Abschluss eines Schiedsvertrages
  2. Festlegung der zu prüfenden Fragestellungen
  3. Inaugenscheinnahme des streitgegenständlichen Objekts
  4. Technische Prüfung und Bewertung
  5. Erstellung des schriftlichen Schiedsgutachtens
  6. Übermittlung an alle Vertragsparteien

Der Ablauf ist transparent, nachvollziehbar und dokumentiert.

Bindungswirkung und rechtliche Einordnung

Das Schiedsgutachten entfaltet eine vertraglich vereinbarte Bindungswirkung.

Es ersetzt kein Gerichtsurteil, wird jedoch von Gerichten regelmäßig als maßgebliche Tatsachengrundlage herangezogen.

Kosten eines Schiedsgutachtens

Die Kosten richten sich nach:

  • Umfang und Anzahl der Fragestellungen
  • Größe und Komplexität des Objekts
  • erforderlichem Prüf- und Dokumentationsaufwand

Im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren sind Schiedsgutachten in der Regel wirtschaftlicher und zeitlich besser planbar.

Der Mindestpreis beträgt 1.600.– € zuzüglich Umsatzsteuer, unabhängig vom Gesamtzeitaufwand.

Vorteile eines Schiedsgutachtens

  • außergerichtliche Streitbeilegung
  • sachlich-technische Bewertung
  • vertraglich bindendes Ergebnis
  • planbare Kosten
  • kürzere Verfahrensdauer
  • Reduzierung weiterer Konflikte

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Gerne stelle ich einen individuell abgestimmten Schiedsvertrag zur Verfügung oder prüfe einen bereits vorliegenden Vertragsentwurf.

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das Kontaktformular oder per E-Mail.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Schiedsgutachten rechtlich zulässig?
Ja. Die Grundlage bilden die §§ 317–319 BGB.

Müssen alle Parteien zustimmen?
Ja. Ein Schiedsgutachten setzt die Zustimmung aller Beteiligten voraus.

Ersetzt ein Schiedsgutachten ein Gerichtsurteil?
Nein. Es ersetzt kein Urteil, entfaltet jedoch eine vertraglich vereinbarte Bindungswirkung.

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Von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aschaffenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

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