Vereidigung | Zertifizierung
Öffentliche Bestellung und Vereidigung | Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Die Kompetenz des Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf der gesetzlicher Grundlage des § 36 der Gewerbeordnung (GewO), sowie die Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 sind heute die qualifiziertesten Prädikate um die Kompetenz eines Sachverständigen zu belegen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ebenso Personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 sind natürliche, unabhängige und integre Personen, die zuverlässig eine besondere Sachkunde sowie überdurchschnittliche Erfahrung in einem oder mehren Fachgebieten aufweisen.
Neben der zur Ausübung der Sachverständigen Tätigkeit erforderlichen Einrichtung und Ausrüstung, sind wirtschaftlich geordnete Verhältnisse, unbescholten und nicht vorbestraft, unabdingbare Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung sowie der Personenzertifizierung.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 der Gewerbeordnung (GewO)
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist von einer öffentlich-rechtlichen Bestellungskörperschaft (beispielsweise einer Industrie- und Handelskammer) bestellt und vereidigt worden, nachdem er seine persönliche Eignung und seine besondere überdurchschnittliche Sachkunde in einem anspruchsvollem Überprüfungsverfahren bestätigt hat.
Schließlich hat der öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.
Die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Die Tätigkeit eines Personenzertifizierten Sachverständigen wird beispielsweise durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben, erstatteten Sachverständigen-Gutachten und Fachgesprächen durch die Zertifizierungsstelle überwacht.
Aktuelles Fachwissen, regelmäßige Überprüfung und Überwachung
Gemäß den Vorgaben müssen sowohl öffentlich bestelle Sachverständige wie auch Personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 ihr Fachwissen kontinuierlich aktualisieren und erweitern.
Zudem müssen öffentlich bestelle Sachverständige wie auch Personenzertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 regelmäßig ihre persönliche Eignung, ihre hohe fachliche Qualifikation sowie die langjährige Berufserfahrung gegenüber der Bestellungskörperschaften und Zertifizierungsstellen nachweisen.
Sicherheit schafft Vertrauen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wie auch die Personenzertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024, sind darauf ausgerichtet der Öffentlichkeit fachlich und persönliche geeignete und qualifizierte Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige einen Eid leisten. Verstößt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegen diese Pflichten stellt dies ein Straftatbestand dar.
Gerichte und Auftraggeber können deshalb davon ausgehen, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger über ein fundiertes, aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt und zugleich in der Sache unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft sowie unparteiisch agiert.
Auf meine Erfahrung, besondere Sachkunde, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit können Sie sich verlassen.

Stefan Scheuermann
Sachverständiger für
Industriell gefertigte Möbel
Polstermöbel
Einbauküchen
Matratzen
63801 Kleinostheim (Aschaffenburg)
0 60 27 - 405 148 0
0 17 0 - 822 064 0
0 60 27 - 409 173 9
mail@sv-scheuermann.de